Betriebswirt &
SV f. hygrothermische Bauphysik
Vorstandsmitglied
Projektentwicklung | energetische Fachplanung
Erstmal einen Überblick verschaffen...
Zunächst muss klar differenziert werden, ob es um einen Neubau oder eben eine Sanierung geht. Denn je nachdem unterscheiden sich die einzelnen Anforderungen hinsichtlich der energetischen Qualität der Gebäude deutlich.
Grundsätzlich gilt zunächst für Neubau und Sanierung:
Das Gebäudeenergiegesetz ist verpflichtend und setzt dabei die mindestens einzuhaltenden Standards - ohne das dafür ein Anspruch auf Förderung besteht. ➞ Vorgaben nach GEG = verpflichtend für Neubau oder Sanierung.
zum Gebäudeenergiegesetz
Beispiel: Sanierung der Aussenwände eines bestehenden Gebäudes:
So sind die Hauseigentümer bei Erneuerung des Aussenputzes (bei mehr als 10 % der Einzelwandfläche) nach GEG verpflichtet, Ihre Aussenwände so zu dämmen, dass die nach Anlage 7 des GEG vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden. Das wäre in diesem Fall ein U-Wert der gesamten Wand von ≤ 0,24 W(m²K). Ein Gebäude aus den 1970er Jahren mit einer 30 cm dicken Aussenwand müsste somit nach GEG mit einer Dämmstärke von ca. 12-14 cm ertüchtigt werden. Jedoch ist diese Maßnahme damit allein nicht förderfähig, denn die Anforderungen des GEG stellen den mindestens zu erfüllenden Standard dar. Erst wer "mehr dämmt", als er muss, kann einen Förderzuschuss in Anspruch nehmen. Das "mehr" an Dämmung regeln die TMA (technischen Mindestanforderungen) welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht wurden. Das entsprechende Dokument können Sie hier downloaden.
Beispiel: Neubau eines Einfamilienhauses
Im Fall eines Neubaus sind zwar keine U-Werte als solches einzuhalten, jedoch dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,75-fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 des GEG entspricht, nicht überschreitet. Aber auch hier erfüllt der Neubau "nur" die nach GEG mindestens einzuhaltenden Werte. Wer jedoch seinen Neubau effizienter baut, als es das GEG fordert, kann eine Förderung in Anspruch nehmen.
Fazit:
Wer effizienter neu baut bzw. saniert, als es das GEG fordert, kann hierfür eine Förderung in Anspruch nehmen.
Wir von der Bauwerk eG sind gerne für Sie da!
Ein Team aus erfahrenen Ingenieuren, Bauleitern sowie anderen Baufachleuten
und Spezialisten freut sich, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.